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Wer ist schuld, wenn private Auftragnehmer scheitern?

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Wer ist schuld? (Foto: Michael Coghlan; Lizenz: CC BY-SA 2.0)

Öffentliche Leistungen werden in vielen Fällen von privaten Akteuren erbracht. In manchen Bereichen ist dies eine relativ neue Erscheinung (z. B. PPPs im Straßenbau, Wasserversorgung, Müllentsorgung), in anderen Bereichen bedient sich die Verwaltung schon seit langer Zeit der Unterstützung externer Akteure, sei es als Beliehene (z. B. TÜV) oder als Vertragspartner (z. B. Rettungsdienst).

Doch was passiert, wenn diese externen Partner bei der Erbringung der öffentlichen Leistung scheitern? Wen machen Bürger für dieses Scheitern verantwortlich? Die Politik als demokratischen Entscheidungsträger, die Verwaltung oder den privaten Vertragspartner?

Zwei kürzlich erschienen Studien widmen sich dieser Frage und untersuchten, welche Konstellation zu einer geringeren Schuldzuweisung an die Politik führen. Beide Studien nutzten so genannte Fragebogen-Experimente, um diese Fragestellung zu untersuchen. Dabei wurden die Befragten zufällig in Gruppen eingeteilt und mit unterschiedlichen Informationen zu einer Situation versorgt, in der die Erstellung einer öffentlichen Leistung scheiterte. Anschließend wurde erfasst, in welchem Ausmaß die Versuchspersonen die Politik für das Scheitern verantwortlich machen. Durch einen Vergleich der unterschiedlichen Gruppen kann getestet werden, ob unterschiedliche Situationen zu unterschiedlichen Schuldzuweisungen führen.

John D. Marvel und Amanda M. Girth konnten zeigen, dass die Befragten der Politik mehr Kontrollmöglichkeiten über einen öffentlichen Leistungsersteller attestieren als über einen privaten Leistungsersteller. Kommt es allerdings zu einem Scheitern der Leistungserstellung, so machen die Befragten keinen Unterschied, wer diese Leistung zu erstellen hat. Das Ausmaß in dem die Befragten die Politik für das Scheitern verantwortlich machen ist also unabhängig davon, ob die Leistung durch einen öffentlichen Partner oder durch einen externen Vertragspartner erbracht wird.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen Oliver James, Sebastian Jilke, Carolyn Petersen und Steven Van de Walle. Sie stellten fest, dass das Ausmaß der Schuldzuweisung an die Politik unabhängig davon ist, ob diese aktiv in das Management der Leistungserstellung involviert ist, ob ein externer Akteur für die Leistungserstellung verantwortlich ist oder ob die Befragten keine Information darüber haben, wer für die Leistungserstellung verantwortlich ist. Eine geringere Schuldzuweisung an die Politik lässt sich hingegen feststellen, wenn eine interne Verwaltungseinheit für die Leistungserstellung verantwortlich ist.

Was lässt sich daraus für die Praxis lernen?

  1. Die Auslagerung öffentlicher Leistungserstellung an private Vertragspartner schützt Politiker nicht davor, im Falle eines Scheiterns der Leistungserstellung hierfür verantwortlich gemacht zu werden.
  2. Dies trifft zu, obwohl Bürgern bewusst ist, dass Politiker weniger Einfluss auf einen privaten Vertragspartner haben.
  3. Das Risiko der Schuldzuweisung lässt sich für Politiker eher dadurch verringern, die Leistungserstellung klar an eine verwaltungsinterne Stelle zu delegieren und dabei auch das Management der Leistungserstellung zu übergeben.

Die Studien:

 

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