Johann Osel berichtet in einem Artikel auf sueddeutsche.de über eine Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft zum Stand des Bildungssystems in Deutschland. In diesem Rahmen widmet sich die Studie auch dem Erfolg der Bologna-Reform.
Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung unterstrich die Initiative bei der Präsentation der Ergebnisse insbesondere, dass die Politik durch eine Öffnung des höheren Dienstes für Bachelorabsolventen zum Erfolg der Reform beitragen müsse. Dies sei auch deshalb notwendig, um im Kampf um talentierte Nachwuchskräfte nicht ins Hintertreffen zu geraten.
Vergleichbare Überlegungen finden sich auch im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Dort heißt es, der höhere Dienst solle auch für Bachelor-Absolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung geöffnet werden. Nach Informationen der SZ aus dem Bundesinnenministerium werde dies derzeit beraten.
Dass hierbei nicht mit einer schnellen Einigung zu rechnen ist, zeigen beispielsweise Bedenken die der „Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst“ in einem Papier äußert, aus dem die SZ zitiert. Demnach sei „Staat und Gesellschaft […] eine Absenkung der Qualität der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, auch im Gefolge des Bologna-Prozesses, nicht zuzumuten“.
Dass bereits vergleichsweise kleine Reformbemühungen im Gefüge des Beamtensystems derartige Reaktionen auslösen, lässt kaum Raum für Hoffnungen auf eine tiefgreifende Reform des öffentlichen Dienstrechtes. Dabei wäre gerade eine solche dringend notwendig, um „eine Absenkung der Qualität der Angehörigen des öffentlichen Dienstes“ zu verhindern. Aus meiner Sicht gehört hierzu, sich nicht in kleinteiligen Verbesserungen am bestehenden Laufbahnsystem zu verlieren, sondern sich grundsätzlichen Überlegungen zuzuwenden. Hierzu gehört beispielsweise ein Entgelt- und Besoldungssystem, das sich nicht primär auf den Ausbildungshintergrund der Beschäftigten stützt, sondern deren Leistung, Erfahrung und Fähigkeiten in den Mittelpunkt stellt.